Unfallversicherung

Ihr Anwalt bei Problemen mit der Unfallversicherung

Uwe Klatt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Streitfall mit der Unfallversicherung

Ich, Uwe Klatt, bin Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Medizinrecht und spezialisiert im Personenversicherungsrecht. Dabei stehe ich auf der Seite der Versicherungsnehmer und bin ausschließlich für die Verbraucher anwaltlich tätig. Ich kann für Sie und Ihr Problem auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Mir ist wichtig, dass jeder Mandant den perfekt passenden rechtlichen Beistand erhält. Meine jahrelange Tätigkeit hilft mir dabei, auch in speziellen Fällen Lösungen zu finden. 

Hilfe beim Hauptstreitpunkt Invaliditätsleistungen:

Hauptstreitpunkt in der Unfallversicherung ist die Frage nach der korrekten Bewertung einer unfallbedingten Invalidität, also eines Dauerschadens. Schließlich ist der Kernpunkt jeder Unfallversicherung diese Absicherung für den Fall einer Invalidität. Weitere Klauseln in Verträgen können aber sehr unterschiedlich sein.

Als Anwalt für den Bereich Unfallversicherung erkenne ich Fehler in den Gutachten

Ich setze mich vorwiegend mit den Gutachten der Versicherungen auseinander:
Das Ausmaß der Beeinträchtigung wird nämlich immer durch Gutachter festgelegt. Die Versicherung oder die behandelnden Krankenhäuser beauftragen solche Sachverständigen. Diese legen dann das Ausmaß der Invalidität fest. Dabei kommt es ausschließlich auf die objektive Funktionsbeeinträchtigung an – nicht auf die individuelle Auswirkung auf das Privat- oder Berufsleben. Gutachter gehen also nur danach, wie konkret eine Gliedmaße im Verhältnis zur normalen Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist.

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Die Versicherungen orientieren sich nahezu durchgängig an den Auswertungen der von ihnen beauftragten Sachverständigen und stellen diese leider nicht infrage. Das passiere selbst dann nicht, wenn sich geradezu aufdränge, dass die Ergebnisse falsch sind. Ich setze mich kritisch mit Sachverständigengutachten auseinander. Mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet versuche ich, eine Korrektur zugunsten der Versicherungsnehmer herbeizuführen.

Gutachten können beispielsweise folgende Fehler enthalten:

  • Bewegungsbeeinträchtigungen werden nicht korrekt ermittelt.

  • Es wird keine Unterscheidung von Aktiv- und Passivbeeinträchtigung getroffen.

  • Zuschläge (zum Beispiel wegen Schmerzen) bleiben unberücksichtigt.

  • Kausalzusammenhänge werden durch die Gutachter falsch bewertet und der Beweismaßstab falsch angesetzt.

  • Die Mitwirkung sogenannter unfallfremder Ursachen (etwa altersgerechte Vorbeeinträchtigung oder Verschleiß) wird überzogen oder Ausnahmen werden nicht berücksichtigt.

  • Das Zusammenspiel von unterschiedlichen Verletzungsfolgen wird falsch beurteilt.

  • Die sogenannte Gelenkrechtsprechung des BGH wird missachtet. (Die Versicherung muss in bestimmten Fällen nur die Beeinträchtigungen am Gelenk selbst überprüfen und darf die Restfunktionsfähigkeit des Armes nicht berücksichtigen. Das wird oft nicht beachtet.)

  • Folgen für psychische Störungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, werden häufig von Gutachtern abgelehnt. Eine Ausschlussklausel für psychische Reaktionen gilt aber nicht für organische Schädigungen, die ihrerseits zu einem psychischen Leiden führen.

So erfolgt die Bemessung Ihrer Versicherungsleistung

Das Ausmaß der jeweiligen Beeinträchtigung wird auf die individuell abgeschlossene Versicherungssumme bezogen. Der Leistungsanspruch berechnet sich daraus. Der Versicherungsvertrag beinhaltet eine sogenannte Gliedertaxe. Diese legt Werte einzelner Gliedmaßen fest: für einen Arm beispielsweise 70 Prozent der Versicherungssumme. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Beeinträchtigungen „außerhalb der Gliedertaxe“ – etwa für Hirnschäden oder Verletzungen der Wirbelsäule. Zunächst wird festgestellt, in welchem Ausmaß die Gliedmaße dauerhaft geschädigt ist. Anschließend berechnet man daraus den Leistungsanspruch.

Beispiel für die Berechnung des Leistungsanspruchs im Sinne einer Gesamtinvalidität:

  • Versicherungssumme: 100.000 Euro

  • Beeinträchtigung am Arm: 30 Prozent

  • Armwert gemäß Gliedertaxe: 70 Prozent

  • Berechnung des Leistungsanspruches: 3/10 X 70 = 21 Prozent der Versicherungssumme, also 21.000 Euro

Einhalten von Fristen

Ein weiteres großes Thema in der Unfallversicherung sind Fristen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Streitigkeiten, weil die Rechtsprechung bestimmte Fristen als Ausschlussfristen angesehen hat – die Versicherungsnehmer diese aber nicht einhielten, weil sie diese nicht kannten. Insbesondere ist dabei die Frist zur Erstellung einer Invaliditätsbescheinigung vom Arzt zu nennen. In der Regel muss die Invalidität binnen einer Jahresfrist seit dem Unfall eingetreten sein. Dieser Umstand muss ein Arzt innerhalb von 15 Monaten schriftlich festhalten. Auch muss der Versicherungsnehmer den Invaliditätsanspruch bei der Versicherung anmelden. Wenn man diese Fristen nicht einhält, kann der Anspruch komplett entfallen! Ich rate daher jedem Versicherungsnehmer, einen Unfall rechtzeitig zu melden. Wichtige Informationen dazu stehen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Fristen sind im Einzelfall unterschiedlich.
Sollte aber einmal eine Frist nicht eingehalten worden sein und der Versicherer deshalb seine Leistungen verweigern, ist das kritisch zu überprüfen. In einigen Fällen sind die Hinweise auf Fristen nämlich nicht richtig erfolgt oder der falsche Eindruck wurde erweckt, der Versicherer werde sich um alles kümmern und auf die entsprechenden Fristen käme es nicht mehr an. In diesen Fällen helfe ich Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Beispiele für weitere Leistungen einer Unfallversicherung:

  • Übergangsgeld: besondere Leistungen bei schweren Verletzungen

  • Krankenhaustagegeld für die Dauer von Krankenhausaufenthalten

  • Genesungsgeld für den Zeitraum nach einem Krankenhausaufenthalt

  • Festlegung eines bestimmten Schmerzensgeldes bei bestimmten Verletzungen

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