Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitnehmer in Bremen - Henning Wessels

Meine Rechtsanwaltskanzlei für Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht befindet sich seit 1998 im Zentrum von Bremen. Seit 2007 bin ich speziell als Fachanwalt für Sozialrecht tätig.

Häufig schließen sich an Erkrankungen, sei es aufgrund eines Arbeitsunfalls oder durch anderweitige Umstände, auch arbeitsrechtliche Fragestellungen an.

  • Inwieweit habe ich einen Anspruch auf Wiedereingliederung?
  • Muss das sogenannte „BEM-Verfahren“ nach dem SGB IX durchgeführt werden?
  • Ist eine krankheitsbedingte Kündigung begründet?

Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie auch in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. 

Hier kann ich auf eine jahrelange außergerichtliche und gerichtliche Praxiserfahrung zurückblicken.

Ich berate Sie bei

  • Personenbedingten Kündigungen u.a. aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit
  • verhaltensbedingten Kündigungen u.a. aufgrund vermeintlicher Schlechtleistung
  • betriebsbedingten Kündigungen.

Abfindungsangebote Ihres Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes werde ich seriös prüfen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht. 

Im Kündigungsschutzgesetz finden sich nur Regelungen zur Regelabfindung, ohne dass hierauf einen Anspruch für den Arbeitnehmer besteht.

Als Faustformel können Sie davon ausgehen, dass die Höhe der Abfindungszahlung von der Begründetheit der Kündigung abhängig sein wird. 

Mit anderen Worten, liegen 

  • keine Kündigungsgründe vor
  • und das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung (bei mehr als 10 Arbeitnehmern)

bestehen gute Aussichten für eine höhere Abfindung.

Zu berücksichtigen sind dann noch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Größe des Betriebes, in dem Sie tätig sind. 

Ansonsten orientieren sich die Beteiligten und Gerichte in Vergleichsgesprächen an der sog. Regelabfindung.

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, werde ich diesen für Sie prüfen. Zur Vermeidung einer Sperrfrist sollte in dem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nie abgekürzt werden.

Soweit Sie eine Kündigung erhalten, werden ich Sie auch vor dem Arbeitsgericht Bremen aber auch bundesweit im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zielstrebig vertreten.

Da ich bereits seit vielen Jahren im Bereich des Arbeitsrechts bzw. Schwerbehindertenrechts tätig bin, können Sie auf meine fundierte praktische Erfahrung zurückgreifen.

Rufen Sie an. Ich berate Sie gerne

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitnehmerrechte in Bremen

Henning Wessels