Berufsunfähigkeit

Anwalt bei Berufsunfähigkeit Uwe Klatt in Bremen

Kompetenzen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, ab wann man als berufsunfähig gilt und die Versicherung zahlt. Ich, Uwe Klatt, bin Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bremen mit Fortbildung und Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit und Fachanwalt für Medizinrecht. In diesem Bereich bringe ich umfassende gerichtliche Erfahrungen. Dabei bin ich ausschließlich für Versicherungsnehmer, also Verbraucher tätig – nicht für die Versicherungen. Meine Klienten kommen insbesondere aus dem Raum Nordwestdeutschland, Bremen, Oldenburg, Verden, Aurich, Bremerhaven, Stade, Lübeck, Hamburg, Hannover und der weiteren Umgebung dieser Städte.

Zu meinen Leistungen bei Berufsunfähigkeit zählen:

  • Behandlungsunterlagen beiziehen und auswerten

  • Versicherungsvertrag mit Bedingungen individuell auswerten

  • Ärztliche Stellungnahmen einholen

  • Gutachten analysieren und bewerten

Gründe einer Berufsunfähigkeit

Häufigste Gründe für eine Berufsunfähigkeit:

  • psychische Erkrankungen, insbesondere Depression und Angststörung

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates

  • Krebserkrankungen

  • Unfälle

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • weitere Krankheiten

Psychische Erkrankungen werden in den Statistiken als Hauptursache der Berufsunfähigkeit aufgeführt. Davon sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen betroffen. Auseinandersetzungen mit den Versicherungen wegen psychischer Erkrankungen sind oft die umstrittensten Fälle. Aufgrund der hohen Zahl hat man das Gefühl, dass die Beanspruchung von Leistungen aufgrund einer psychischen Erkrankung für viele Versicherer geradezu ein rotes Tuch ist. Als Anwalt für Berufsunfähigkeit gehe ich gegen falsche Gutachten vor.


Warum psychische Erkrankungen so oft eine Berufsunfähigkeit verursachen? Das liegt meines Erachtens an der hohen Arbeitsverdichtung und den zunehmenden Belastungen im Berufsalltag. Arbeitnehmern wird viel abverlangt. Aber auch Selbstständige stehen häufig unter einem starken Erfolgsdruck. Abhängig von der eigenen psychischen Konstellation sind die Betroffenen ab einem bestimmten Zeitpunkt einfach nicht mehr belastbar. Damit können sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Darum will die Versicherung bei einer BU oft nicht zahlen

Die Versicherungen erklären, die Erkrankung sei nicht stark genug ausgeprägt, um am Arbeiten gehindert zu sein – jedenfalls nicht in dem Umfang, der für den Leistungsanspruch gemäß dem Versicherungsvertrag ausreichend wäre. Dafür muss man im Prinzip eine dauerhafte 50-prozentige Leistungsunfähigkeit nachweisen. Oder es wird von dem Versicherer behauptet, die Erkrankung habe zeitlich nicht lang genug angedauert, um die Voraussetzungen der Leistungspflicht zu erfüllen. Es habe sich nur um eine Episode gehandelt, die inzwischen schon wieder abgeklungen sei. Dabei verweisen die Versicherungen gern auf eingeholte Gutachten, die ihre Entscheidung untermauern sollen.

Gründe, die Versicherungen nennen, um nicht zu zahlen:

  • die Erkrankung halte nicht vom Arbeiten ab

  • die Einschränkungen lägen bei unter 50 Prozent

  • die Erkrankung sei schon wieder abgeklungen

  • der Versicherungsnehmer habe vor Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und/oder Vorerkrankungen verschwiegen

Es bestehen gute Chancen, erfolgreich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Das betrifft nicht nur den Bereich der psychischen Erkrankung. Die Versicherung hinterfragt zum Beispiel oft die Gutachten der Sachverständigen und Ärzte nicht. Sie übernimmt einfach deren Einschätzungen, um die Angelegenheit zu beenden. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich bei vielen Gutachten allerdings Mängel nachweisen. Gutachten müssen besonders intensiv geprüft werden.

Das Gutachten zur Berufsunfähigkeit

Die prozentualen Wertungen der Gutachter zum Ausmaß der Berufsunfähigkeit sind oft nur nicht hinreichend belegbare Schätzungen. Diese sind häufig vergleichbar mit sozialmedizinischen Beurteilungen, die für eine Beurteilung der Berufsunfähigkeit völlig irrelevant sind. Es kommt vielmehr auf ganz konkrete Teiltätigkeiten an, die der Versicherungsnehmer noch zu leisten in der Lage ist. Auch wer nur einen bestimmten Bereich nicht mehr ausüben kann, kann bereits in einer juristischen Wertung als berufsunfähig gelten. Das Berufsbild als solches wird gar nicht hinreichend zugrunde gelegt und die individuellen Konstellationen zur Arbeitszeit und konkreten Belastungen nicht gewürdigt.

Die Gutachter beschreiben immer nur eine Momentaufnahme der Konstitution an einem ganz konkreten Untersuchungstag. Langjährige Behandlungen und hieraus resultierende Diagnosestellungen und Bewertungen von dem eigenen Arzt meiner Mandanten halte ich da für wesentlich wertvoller, zumal stationäre Aufenthalte sehr aussagekräftige Wertungen vermitteln können. Es fehlt außerdem oft an einer rückliegenden Bewertung. Gutachter geben für den Untersuchungstag eine Prognose ab. Doch sie setzen sich mit dem zurückliegenden Zeitraum – teilweise mehrere Jahre – nicht hinreichend auseinander.

Hilfe bei der Anfechtung und Kündigung des Vertrages

Sehr häufig wird auch darüber gestritten, ob der Vertrag überhaupt noch wirksam ist, nachdem die Versicherung die Vertragsgrundlage für ungültig erklärt hat. Die Versicherungen behaupten dann, man habe bei Vertragsabschluss bestimmte Fragen nicht richtig beantwortet und deshalb keinen Anspruch auf Leistung.
Richtig, hierbei handelt es sich um die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“. Die Versicherung ficht den Vertrag an beziehungsweise erklärt den Rücktritt von dem Vertrag. Sie hält diesen also für unwirksam.

Nach meiner Auffassung lohnt es sich, diese Unwirksamkeitserklärung des Vertrages überprüfen zu lassen. Immer wieder werden die Antragsfragen durch den Versicherungsagenten gar nicht vollständig abgefragt. Viele Versicherungsnehmer sind sich dabei der Bedeutung der Fragen nicht bewusst und bekommen die Wichtigkeit auch nicht ausreichend vermittelt. Dann ist der Versicherer nicht zum Rücktritt berechtigt. Ich helfe beim Überblick.

Setzen sie ihre Leistungen durch.

Regelmäßig ist ein zögerliches Verhalten der Versicherungen zu beklagen. Sie bieten an, Teilleistungen zu zahlen, oder treffen Vereinbarungen  mit den Versicherungsnehmern zu deren Nachteil. Werden Verbraucher aber durch einen Anwalt vertreten, werden solche Versuche von vornherein verhindert.

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