Rechtsanwalt Uwe Klatt (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht) und
Rechtsanwalt Henning Wessels (Fachanwalt für Sozialrecht)
Problem: Sie sind Verbraucher/Versicherter und haben einen Unfall erlitten und die Versicherung oder der Sozialversicherungsträger (BG) will nicht bezahlen?
Dann sind Sie hier richtig beim Schwerpunkt Unfallversicherung.
Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung werden von Herrn Rechtsanwalt Uwe Klatt - Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht - bearbeitet.
Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft bearbeitet Herr Rechtsanwalt Henning Wessels - Fachanwalt für Sozialrecht.
1. private Unfallversicherung
Der Hauptanspruch aus einer von Ihnen privat abgeschlossenen Unfallversicherung besteht in der so genannten Invaliditätsleistung.
Die vertraglich verabredete Versicherungssumme wird anhand der Gliedertaxe auf ihre Beeinträchtigung „umgerechnet“.
Auch hier stehen zunächst medizinische Fragen im Vordergrund, die wir für Sie gern überprüfen dürfen. Aber auch andere Fragen zum Leistungsgrund (etwa: liegt überhaupt ein Unfall vor) und zur Berechnung der Höhe der Ansprüche (Entschädigungsberechnung, Progression, Mitwirkung von Vorschädigungen, Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung) bilden das regelmäßige Spektrum der Auseinandersetzung.
A pros pros Unfallversicherung: Was ist überhaupt ein Unfall der Sie berechtigt Leistungen von der Versicherung zu verlangen? – Nur der klassische Sturz oder der Verkehrsunfall? – Mitnichten:
Ein Unfall wird folgendermaßen juristisch definiert:
Ein Unfall ist anzunehmen, wenn die Person durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der Begriff "plötzlich" ist allerdings zweigleisig zu verstehen. Ein Ereignis kann auch plötzlich sein, wenn es nicht zeitlich kurz erfolgte, sondern subjektiv unerwartet.
Folgende Geschehnisse sind als Unfall anerkannt worden:
- Verletzung durch ein Tier
- Insektenstich (teilweise in den Versicherungsbedingungen aber auch ausgeschlossen)
- Umknicken an einer Bordsteinkante
- unter Umständen Einatmen von Gasen
- auch Verletzungen aufgrund eigener Bewegung, wenn diese nicht willensgesteuert war
- Knallgeräusch
- Darüber hinaus sind natürlich Verkehrsunfälle oder Stürze Unfallereignisse
Abschließend noch ein wichtiger Tipp: - Achten Sie gerade in der Unfallversicherung auf einzuhaltende Fristen (!) – Sehen Sie unbedingt in Ihren Vertragsbedingungen nach. Unter Umständen können Sie durch Fristversäumnisse Ihre gesamten Ansprüche verlieren.
Wesentliche Fristen sind insbesondere:
- unverzügliche Unterrichtung von Arzt und Versicherung
- Unfalltod innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden
- innerhalb 1 Jahres nach Unfall muss die Invalidität eingetreten sein (Dauerschaden)
- in der Regel innerhalb von 15 Monaten ärztliche Feststellung der Invalidität
- in der Regel innerhalb von 15 Monaten Geltendmachung bei der Versicherung
2. Gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsanwalt Henning Wessels vertritt bundesweit Ihre Interessen in Angelegenheiten, die zu tun haben mit:
Unfallversicherungsfragen (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Maßnahmen zur Teilnahme am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation).
Oft werden die angemeldeten Ansprüche der Versicherten bei den Berufsgenossenschaften, Unfallkassen nur schleppend bearbeitet. In diesen Fällen macht es Sinn, den Verfahrensstand anwaltlich abzufragen.
Angemeldete Ansprüche werden häufig mit Hinweis auf entgegenstehende medizinische Gutachten abgelehnt. Häufig finden sich in diesen Gutachten Widersprüche bzw. können durch die Einholung weiterer Gutachten widerlegt werden. Eine ablehnende Entscheidung sollten Sie deswegen nur nach einer anwaltlichen Beratung akzeptieren.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Gesetzliche oder freiwillige Mitgliedschaft
- Arbeitsunfall (Au)/Berufskrankheit (Bu)
- Im Zusammenhang mit der Beschäftigung (Problem: Unfall nach Weihnachtsfeier)
- Ursächlichkeit der Au/Bu für den Körperschaden (Problem: Vorerkrankungen)
Abschließend noch ein wichtiger Tipp: - Achten Sie auf einzuhaltende Fristen (!) – Unter Umständen können Sie durch Fristversäumnisse Ihre gesamten Ansprüche verlieren.
Wesentliche Fristen sind insbesondere:
- unverzügliche Unterrichtung der BG/Unfallkasse
- Widerspruch innerhalb von einem 1 Monat nach Zustellung des Bescheides
- Klage vor dem zuständigen Sozialgericht innerhalb von einem 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
