Rechtsanwalt Uwe Klatt (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht)
Sie haben einen Personenschaden erlitten und beabsichtigen gegenüber dem Schädiger nunmehr Ihre Ansprüche durchzusetzen? Dann sind Sie hier richtig beim Interessenschwerpunkt Schmerzensgeldrecht.
Kontext:
Schmerzensgeld ist ein spezieller Schadenersatzanspruch für sog. immaterielle, Nichtvermögensschäden (siehe Schadensersatzrecht.)
Funktion:
Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes ist es, einen Ausgleich für die erlittenen Einbußen zu erhalten und eine Genugtuung gegenüber dem Schädiger zu ermöglichen, also Ihrem Ausgleichs- und Genugtuungsinteresse gerecht zu werden.
Höhe:
Mit Blick auf diese Funktion kommt es im Einzelfall darauf an, welcher Art die Verletzung ist und welche Auswirkungen von ihr ausgehen. Hierzu sind folgende Kriterien maßgeblich:
- Art der Verletzung
- Ausmaß der Verletzung
- Schwere der Verletzung
- Dauer der Beeinträchtigungen
- Krankenhausaufenthalte
- Entstellungen
- Heftigkeit von Schmerzen
- Arbeitsunfähigkeit
- Beeinträchtigungen im Alltag
- Mitverschulden
- Vorsatz/Fahrlässigkeit des Schädigers
Ermittlung Ihres Schmerzensgeldes
Ihr Rechtsanwalt ermittelt das optimale Schmerzensgeld für Sie aufgrund:
- Kenntnisse über des hiesigen allgemeinen Schmerzensgeldniveaus und den in diesem Zusammenhang stehenden Entwicklungstendenzen.
- Einer eingehenden Rechtsprechungsanalyse zu Parallelfällen: wie haben also Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen geurteilt und gewertet.
- Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres konkreten, speziellen Falls: was ist bei Ihnen im Vergleich zu den bestehenden Parallelfällen besonders zu berücksichtigen ?
- Einer nachvollziehbaren Vermittlung Ihrer persönlichen/individuellen Beeinträchtigungen gegenüber dem Gegner/Versicherung/Gericht
